Alp Gapfahl

Die Alpe Gapfahl liegt unterhalb des Rappasteins und hat eine Fläche von rund 1,4 km2. Sie ist vollständig von Triesner und Triesenberger Alpgebiet umschlossen.

Die Umstellung auf die Bewirtschaftung als reine Galtviehalpe erfolgte, wie auch auf einigen anderen Liechtensteiner Alpen, vor rund vierzig Jahren.

 

Seit 1967 wird die Alpe nur noch mit Galtvieh bestossen. Auf Gapfahl werden jedes Jahr gegen 130 Stück Vieh gesömmert. Erstmals urkundlich erwähnt wird Gapfahl nach Hippolyt von Klenze, der 1879 sein Werk «Die Alpwirtschaft in Liechtenstein» veröffentlichte, 1440 im Zusammenhang mit der Schlichtung einer Grenzstreitigkeit zwischen Balzers und Triesen. Dort ist die Rede von einer «Balzers Alp Gampfal und der von Triesen alp Fallülen». Gemäss dieser Quelle war Gapfahl bereits 1440 in Balzner Besitz. Über den früheren Kauf der Alpe finden sich keine Angaben. Auch im Verlauf der nächsten Jahrhunderte kam es zwischen Balzers und Triesen immer wieder zu Grenzstreitigkeiten und Konflikten um Weg-, Holz- und Weiderechte. Zugleich wurde im 17. Jahrhundert eine Reihe einvernehmlicher Gebietskäufe getätigt, wodurch Gapfahl nach und nach zur heutigen Grösse anwuchs. Klenze schreibt über diese Käufe, dass «die Balzener […] sehr eifrig auf die Vergrösserung ihrer Alpe Gapfahl Bedacht genommen» hätten. So wurden 1600 zwei Grundstücke der Valüna, 1646 das «Garsentzle» und 1659 abermals ein Stück Land «auf der Platten» von den Triesnern gekauft.

 

1809 scheint Gapfahl nach Klenze erstmals nicht mehr als Balzner Alpe auf, sondern als der «Genossenschaft Klein-Mels» zugehörig. Die Neuordnung der Besitzverhältnisse und der Übergang von einer Gemeindealpe zu einer Alpe in Genossenschaftsbesitz sind also im 18. Jahrhundert anzusiedeln. Erst 1861 wurde auf Gapfahl ein steinerner Stall mit einem Schindeldach errichtet. Zwei Jahre später entstand eine neue Sennhütte. Damals wurde die Alpe mit ungefähr 70 Stück Vieh bewirtschaftet. Zu jener Zeit wurden erstmals staatliche Fördermassnahmen entrichtet, um die Alpbewirtschaftung zu verbessern. Von den durch die Regierung im Jahr 1871 ausgeschütteten Prämien erhielt Gapfahl den zweithöchsten Betrag, nämlich 25 Gulden. Die Begründung lautete: «[…] wegen sehr fleissigem Düngen und wegen Räumen der Weideflächen, dann wegen gehöriger Ausbesserung des Fahrweges nach dem Obersäss». Weitere Bauprojekte folgten: Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde ein Schweinestall errichtet, die Strassen wurden ausgebessert und neue Wege erstellt.

Standort

Vom Steg über die Alpe Valüna gelangt man auf die Alpe Gapfahl. Ein weiterer Weg führt vom Steg über die Alpen Sücka und Aelpli nach Gapfahl. Sie liegt unterhalb des Rappasteins (2222 müM) und hat eine Fläche von rund 1,4 km2. Alphütte und Alpstall vom Obersäss liegen auf 1879 müM. Das Untersäss liegt auf 1701 müM. Die Weidefläche erstreckt sich von 1650 müM bis 2100 müM. Gapfahl ist auf dem Hoheitsgebietgebiet der Gemeinde Balzers-Mäls.

Standort auf Google Maps

1937, als die Planung für den Bau eines zusätzlichen Stalles begann, kam es zu einigen länger andauernden Auseinandersetzungen. Die Mitglieder der Mälsner Alpgenossenschaft waren sich untereinander nicht einig, wo der Stall am besten zu stehen kommen sollte. Die Genossenschaft war in dieser Frage in zwei Gruppen gespalten. Die eine sprach sich für einen Stallneubau im Obersäss aus, die andere für einen Standort in der Mitte der Alpe. Die diesbezügliche Abstimmung ergab, dass der Stall in der Mitte von Gapfahl errichtet werden sollte. Gegen dieses Ergebnis legten einige Mitglieder der Genossenschaft bei der Regierung Rekurs ein. Begründet wurde der Einwand damit, dass nicht alle Mitglieder zur Genossenschaftsversammlung eingeladen worden seien und auch Minderjährige ihre Stimme abgegeben hätten. Die Regierung folgte der Argumentation der Beschwerdeführer, sodass der Stallbau weiter verzögert wurde. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges mag ebenso dazu beigetragen haben, dass die Planung für mehr als zehn Jahre stockte.

 

Beim neuerlichen Anlauf zum Stallbau Anfang der 1950er-Jahre gab es ein zähes Ringen um die Subventionierung durch das Land Liechtenstein. Als die Realisierung des Projektes Mitte der 1950er-Jahre schliesslich in Angriff genommen wurde, kam es zu Differenzen mit der Gemeinde Triesen. Bei diesen ging es um die Frage, ob für den Stallbau Holz aus der Valüna verwendet werden dürfte, wie dies als althergebrachtes Holzschlagrecht überliefert war. Als die benötigten 120 m3 Holz angezeichnet waren, verweigerte die Gemeinde Triesen den Holzschlag. Sie argumentierte, dieses Recht gelte nur für den älteren, unteren Stall auf Gapfahl und nicht für einen Neubau im Obersäss. Nach längerem Hin und Her kaufte die Mälsner Alpgenossenschaft das Holz, beschritt jedoch den Rechtsweg gegen die Gemeinde Triesen. Die Streitigkeiten konnten erst 1984 durch einen Vergleich und eine vertragliche Regelung beigelegt werden. Gleichzeitig wurde das Gapfahler Holzbezugsrecht für die Valüna endgültig abgelöst.

Der Stall und die Sennhütte konnten schliesslich in den Jahren 1955/1956 an ihrem heutigen Platz im Gapfahler Obersäss fertiggestellt werden. Im Kassabuch der Mälsner Alpgenossenschaft findet sich dazu eine kurze, von Hand geschriebene Chronik der Ereignisse, die im Folgenden auszugsweise zitiert wird: «Ein fern gestecktes Ziel ist erreicht. Nach langen fruchtlosen Debatten ist nun das Wirtschaftsgebäude auf dem Gapfahler Obersäss erbaut, eine Wohltat für Mensch und Tier. Mit der Erstellung des Gebäudes kann die Alpzeit nahezu vollständig auf dem Obersäss abgewickelt werden. Insbesondere kann verschiedene Weidefläche besser und leichter erschlossen werden, bei Schneewetter wird es inskünftig nicht mehr unbedingt notwendig sein, ins Untersäss zu wechseln. Jedenfalls rechtfertigt es sich, dass die Alpgenossenschaft diesen Schritt gewagt hat. Es bedurfte einer festen Entschlossenheit, den Wunsch in die Tat umzusetzen. Auch bei diesem letzten Anlauf waren Schwierigkeiten zu überwinden. Zuerst verzögerte die Subventionierung das Projekt über ein Jahr. Die Genossenschaft wollte die Gewissheit, dass ein 50%-iger Beitrag seitens des Landes zugesichert sei, was dann nach einigen Eingaben an die fürstl. Regierung u. den hohen Landtag, ferner nach anschliessenden Besprechungen mit den Abgeordneten gelang. Die fürstliche Regierung und die landw. Beratungsstelle wollten nur unter der Bedingung, dass die Alpgenossenschaften Gapfahl und Guschgfiel auf der Gemeinde Balzers eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden, einen 50%-igen Beitrag dem hohen Landtag in Vorschlag bringen. […] Ein längst gehegter Wunsch hat sich erfüllt. Das Werk ist vollendet und es darf der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, dass es zum Segen [für] Generationen werde.»